Fenster und Lichtrecht


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Abgeschickt von Barbara am 12 August, 2012 um 22:53:14

Hallo,

in der Stadt sind ja vorwiegend Reihenhäuser. (Wohnort Niedersachsen) Darf dann ein Reihenhauseigentümer auf seinem Anbau eine Dachterrasse errichten die 9 Meter lang ist? Dann könnte er ja in das Fenster des Nachbarn schauen, das ca. 90 cm entfernt ist und auf dem Flachdach was angrenzt laufen. Ein Geländer müsste ja auch noch drum, das kann doch wohl nicht sein!

Mit freundlichem Gruß
Barbara



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