Re: Schimmel und Arglistige Täuchung


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Abgeschickt von Simon am 25 April, 2005 um 14:14:21:

Antwort auf: schimmel - arglistige täuchung von anton am 25 April, 2005 um 02:20:45:

Hallo,
ich finde, dass ist fast wie beim Unfallwagen das ganze, wenn Sie einen solchen plastischen Vergleich wollen.
Offenbarungspflichtig wäre der Verkäufer aber beispielsweise nicht, wenn der Schimmel offen sichtbar gewesen wäre oder dieser dauerhaft beseitigt wurde. Ob hier ein solcher oder ähnlicher Umstand vorliegt, dass der Verkäufer hinsichtlich des Schimmels nicht offenbarungspflichtig war, läßt sich nicht per Ferndiagnose abklären. Ich habe mich mal vor Gericht um einen feuchten Keller ín einer Gewerbeeinheit gestritten, aber konnte nicht nachweisen, dass der Verkäufer wirklich arglistig gehandelt hatte. Andererseits gibt es kaum Häuser dieses Baujahrs ohne Probleme durch schlechte Isolierung oder falsche Lüftung durch Mieter. Es wäre sicherlich wichtig, die Ursache des Schimmels zu kennen. Ein jüngeres Urteil:


: hallo, x hat ein mehrfamilienhaus gekauft. dass die mieter im winter immer probleme mit schimmel hatten wurde vom verkäufer verschwiegen. nun tauchte dieser schimmel wieder massiv auf. ist ein verkäufer immer verpflichtet vorangegangenen schimmel zu offenbaren? die ursache ist schlechte dämmung, da das haus von 1950 ist.

: gruss und vielen dank

: anton





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