Re: Zustimmung zur Baugehmigung von Nachbar, Unterlagen


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Abgeschickt von Bauamt am 14 August, 2012 um 20:06:42:

Antwort auf: Zustimmung zur Baugehmigung von Nachbar, Unterlagen von Stefan Hundhammer am 14 August, 2012 um 08:19:07:

Die Behördenauskunft ist falsch.
Als Nachbar eines beantragten Bauvorhabens sind Sie Beteiligter des Verfahrens und haben das Recht auf umfassende Akteneinsicht in die Antragsunterlagen, insbesondere die Baupläne.

Es ist im Übrigen geradezu lächerlich, wenn Sie schriftlich aufgefordert werden Ihre Zustimmung zu einem Bauvorhaben abzugegben, wenn man Ihnen gleichzeitig verwehrt die Baupläne einzusehen.


: Auf einem Nachbargrundstück möchte der Eigentümer das bestehende Haus abreissen und ein neues, größeres Mehrfamilienhaus erstellen. Dazu haben wir von der genehmigenden Behörde einen Brief bekommen, in dem wir um Zustimmung zur Baugehmigung aufgefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht dabei. Bei Nachfrage auf dem Bauamt wurde uns mitgeteil, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Unterlagen bekommen können.
: In welchem Umfang stehen uns Unterlagen zu, damit wir uns über diese Sache ein Urteil bilden können.
: Uns geht es nicht darum den Bau zu behindern, sondern z.B. wie mit einer gemeinsamen Gartenmauer umgegangen wird.





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