Re: Wärmepumpe direkt auf die Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Barbara am 15 August, 2012 um 18:52:42

Antwort auf: Re: Wärmepumpe direkt auf die Grundstücksgrenze von Bolanger am 13 August, 2012 um 12:09:03:

Hallo Herr Bolanger,

besten Dank für Ihre Antwort. Die Wärmepumpe/Heizung bläst zu unserem Grundstück. Wenn dann noch ca. 5cm davor ein Lattenzaun hin kommt, funktioniert das Ganze doch schon nicht mehr, erstens gibt es einen Rückstau und zweitens kann er die Klappe nicht mehr öffnen für Wartungsarbeiten. Dies ist uns jetzt erst klar geworden. Das Bauamt prüft den Fall jetzt.

Ich werden dann das Ergebnis hier mitteilen.

Mit freundlichem Gruß
Barbara


Hallo,

: meines Wissens nach ist sowas baurechtlich prinzipiell zulässig. Einige Ausnahmen mag es geben, wenn von der Wärmepumpe eine Wirkung wie von Gebäuden ausgeht. Dann müssten nämlich ggf. Grenzabstände eingehalten werden.

: Um sich rechtlich gegen eine Wärmepumpe an der Grenze zu wehren könnte man gucken, ob diese auf das Nachbargrundstück bläst oder von diesem Luft ansaugt (darf sie nicht), ob sie übermäßig laut und damit störend ist, ob der Aufstellort gegen die Sitten verstößt etc. Das wird man aber nur vor Ort beurteilen können.

: Gruß,

: Bolanger


:
: : Hallo,

: : mein Nachbar hat das Nebenhaus, gekauft und baut es um. Nun hat er hinter seinem Anbau auf einen Sockel eine Wärmepumpe/Klimaanlage gebaut. Die grenzt bis auf 3-5 cm an die Grundstücksgrenze. Der alte Zaun wurde vor dem Umbau abgerissen, nun muss er ja auch noch einen neuen Zaun wieder anbringen. Die Wärmepumpe steht nun 2 Meter von der Terrasse. Ist so etwas Baurechtlich erlaubt?????

: : Mit freundlichem Gruß
: : Barbara




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