Re: Zaunbau - Fundamente


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 16 August, 2012 um 15:47:04:

Antwort auf: Zaunbau - Fundamente von tamma am 16 August, 2012 um 10:11:37:

hallo Tamma,
Mecklenburg-Vorpommern verzichtet auf ein Nachbarrechtsgesetz. Das Justizministerium empfiehlt in einer Broschüre:
.......Eine Einfriedung muss auf dem eigenen Grundstück errichtet werden, es sei denn, man
einigt sich mit seinem Nachbarn auf eine Einfriedung auf der gemeinsamen Grenze.
Errichtet der Grundstückseigentümer die Einfriedung wie Zaun oder Mauer auf seinem
Grundstück, das heißt an der Grenze, muss er für die Kosten der Instandhaltung allein
aufkommen. Er ist dann andererseits auch berechtigt, die Einfriedung jederzeit wieder
zu entfernen, ohne dass der Nachbar widersprechen könnte.
Einigen sich die Nachbarn über eine Errichtung der Einfriedung auf der Grundstücksgrenze,
geht der Gesetzgeber davon aus, dass sie dann ein gemeinsames Nutzungsrecht
haben. Sie teilen sich auch die Kosten der Instandhaltung. Die Errichtungskosten
trägt dagegen der Erbauer. Deshalb empfiehlt es sich, auch die Frage der Kosten für
die Errichtung vorab einvernehmlich zu regeln. Diese Absprachen sollten schriftlich
festgehalten werden, um spätere Auseinandersetzungen über den genauen Inhalt zu
vermeiden. Solange einer der Nachbarn ein Interesse am Fortbestand der Einfriedung
auf der Grundstücksgrenze hat, darf sie ohne dessen Zustimmung weder beseitigt noch
verändert werden............
Sprechen Sie nochmal mit ihrem Nachbarn!



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