Abgeschickt von Bauamt am 18 August, 2012 um 23:32:23:
Antwort auf: Terassenüberdachung über Baugrenze????? von Lukas Kamps am 18 August, 2012 um 20:16:48:
Ihre "entweder ... oder" Frage geht in die falsche Richtung.
Festgesetze Baugrenzen sind grundsätzlich nicht nachbarschützend, sodass eine Nachbarunterschrift hier (normalerweise) nicht weiterhilft.
Siehe § 23 Abs. 3 BauNVO:
(3) Ist eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten. Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden. Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
"kann" bedeutet, dass der Genehmigungsbehörde hier ein Ermessenspielraum eingeräumt wird. Was sagt denn die Behörde ?
: Frage: Person A möchte eine Terassenüberdachung in NRW bauen.Darf eine Terassenüberdachung mit der Größe ca.4,5m *5,5m die die Abstandsfläche zum Nachbar einhält die Baugrenze nach hinten überschreiten?????Land NRW......oder braucht Person A zwingend die Unterschrift vom Nachbarn wegen der Baugrenzüberschreitung.....
: eigentlich sind Terassenüberdachungen doch untergeordnete Bauteile...
: mfg
: Lukas