Re: Bestandsschutz


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Abgeschickt von Bauassessor am 20 August, 2012 um 15:55:40:

Antwort auf: Bestandsschutz von Silke Kettelhake am 20 August, 2012 um 14:26:50:

1. Nein
2. Ja - allein schon deshalb, weil Sie einen Schuppen nicht ohne Genehmigung in Wohnraum umbauen dürfen.

: Gelten für Brandenburg bestimmte Bestandsschutzregelungen?

: Seit dreißig Jahren steht auf dem Grundstück ein Schuppen, ist aber nicht im Flurstück eingezeichnet. Hat dieser Bestandsschutz? Besteht Gefahr auf Anordnung des Abrisses, wenn er modernisiert und als Wohnraum genutzt wird?





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