Re: ETG - Beschluss durch Verwalter nicht umgesetzt


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Abgeschickt von Bauamt am 20 August, 2012 um 23:27:50:

Antwort auf: ETG - Beschluss durch Verwalter nicht umgesetzt von Höllenweib am 20 August, 2012 um 14:07:47:

Im Zivilrecht steht Ihnen niemals eine Behörde bei um Ihre rechtlichen Interessen zu vertreten.
Oftmals bleibt nur noch gutes Zureden -> Anwalt -> weniger gutes Zureden -> Klage.

Falls sie die Kosten eines Anwaltes scheuen, können Sie ja mal versuchen, bei diversen Vereinen Rat zu suchen. Denkbar wäre hier vor allem http://www.hausundgrund.de/index.html
Ob man da aber als Mitglied gut beraten wird, kann ich nicht beurteilen.

: Hallo,

: ich habe eine Frage. Es wird ein Beschluss zur Einholung eines Bausachverständigen gefasst. Nun hat m.W. der Verwalter die Aufgabe diesen umzusetzen. Er tat es aber nicht. Jetzt hat ein Eigentümer das allein gemacht. Das zu erarbeitende Gutachten wurde durch die Gemeinschaft finanzielle begleitet. Jetzt will der Gutachter aber einen weiteren Vorschuß und die Eigentümer wollen das jetzt nicht mehr mittragen. Die Aushändigung des Gutachtens erfolgt aber erst wenn der Rest bezahlt ist. Was kann der Eigentümer eigentlich in diesem Fall machen? Kann er überhaupt was machen ausser einen Anwalt einzuschalten?




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