Re: Poolbau


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 22 August, 2012 um 19:14:42:

Antwort auf: Poolbau von Badewasser am 22 August, 2012 um 18:36:01:

hallo Badewasser, Grüsse aus MadR.....
Obb ist wohl Oberbayern.....
gemäss Ihrer Bauordnung Art. 57
Die Bayerische Bauordnung enthält eine lange Liste von Bauvorhaben, die genehmigungsfrei errichtet werden dürfen. In diesen Fällen ist kein Bauantrag erforderlich.
Mit dem Vorhaben kann ohne Genehmigung sofort begonnen werden.
Trotz Verfahrensfreiheit müssen jedoch die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Es kann auch sein, dass ein Vorhaben zwar nach Baurecht verfahrensfrei ist, nach anderen Vorschriften aber eine Genehmigung erforderlich wird (z. B. Wasserrecht, Abfallrecht, Naturschutzrecht, Straßen- u. Wegerecht).
Es empfiehlt sich daher im Zweifel immer, kurz beim Landratsamt nachzufragen, ob tatsächlich keine Genehmigung erforderlich ist. Das geht schnell und schafft Rechtssicherheit für den Bauherrn!
Verfahrensfreie Bauvorhaben z.B.:
Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ einschließlich
dazugehöriger temporärer luftgetragener Überdachungen, außer im
Außenbereich (nach BauGB)
Sie haben 56 m3....
MadR = Mülheim an der Ruhr



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