Baugenehmigung


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Abgeschickt von Wolfgang Carstensen am 22 August, 2012 um 21:20:50

Hallo,

ich habe folgende Fragen:

Wer ist bei einem vereinfachten Genehmigungsverfahren für den Brandschutz verantwortlich?
Der Entwurfsverfasser, der Bauleiter, der Statiker?

Wenn ein gewerbliches Bauvorhaben als vereinfachtes Genehmigungsverfahren beantragt wurde und dies im Grunde falsch war, weil es sich um ein Restaurant mit mehr als 40 Plätzen handelt, hat das Bauordnungamt dann die Aufgabe den Fehler zu korrigieren und es als normalen Bauantrag zu bearbeiten?

Wer gibt bei einem normalen Bauantrag den Brandschutz vor? Ich dies Aufgabe der Bauordnung?

Wäre nett über diese Punkte mehr klarheit zu bekommen.

Danke.. W. Carstensen





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