Re: Bestandsschutz


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 August, 2012 um 21:57:56

Antwort auf: Re: Bestandsschutz von Bauassessor am 20 August, 2012 um 15:55:40:

Dass der Schuppen nicht im Kataster steht hat aber auch keine Aussage darüber, ob er nicht doch Bestandschutz genießt. Sollte jemand eine Genehmigung für das Gebäude nachweisen können, besteht der Bestandschutz daraus und unabhängig von der Darstellung im Kataster.

: 1. Nein
: 2. Ja - allein schon deshalb, weil Sie einen Schuppen nicht ohne Genehmigung in Wohnraum umbauen dürfen.


: : Gelten für Brandenburg bestimmte Bestandsschutzregelungen?

: : Seit dreißig Jahren steht auf dem Grundstück ein Schuppen, ist aber nicht im Flurstück eingezeichnet. Hat dieser Bestandsschutz? Besteht Gefahr auf Anordnung des Abrisses, wenn er modernisiert und als Wohnraum genutzt wird?




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