Re: Baugenehmigung


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Abgeschickt von Bauamt am 22 August, 2012 um 22:13:55:

Antwort auf: Baugenehmigung von Wolfgang Carstensen am 22 August, 2012 um 21:20:50:

Die Frage nach der Verantwortung ist nicht differenziert genug.

Baurechtlich ist der Bauherr verantwortlich.
Die Behörde würde z.B. den Bauherrn verpflichten ein rechtswidrigen Gebäude zu beseitigen oder nachzubessern. Die Fehler der am Bau Beteiligten werden immer dem Bauherrn zugerechnet. Schließlich hat er sie beauftragt.

Zivilrechtlich - wenn es also um Schadensersatz geht -, ergibt sich die Verantwortung aus den Verträgen die Sie mit den Beteiligten Firmen abgeschlossen haben.

Strafrechtlich - also im Hinblick auf Bußgelder -ist jeder nur für sein eigenes Handeln verantwortlich. Dies kann sowohl die Beteiligten Firmen treffen, als auch den Bauherrn; individuell nach dem Grad der Verschuldung (Vorsatz / fahrlässigkeit). Eine Baufrima kann z.B. vorsätzlich eine Brandschutzauflage ignorieren, um Kosten zu sparen. Der Bauherr bemerkt dies wegen mangelnder Überwachung (=fahrlässig) nicht. Gegen beide kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Aus meiner Sicht sollte ein Bauordnungsamt, welches diesen Fehler bemerkt das Genehmigungsverfahren einstellen und alle Bauantragsunterlagen umgehend an den Antragsteller zurücksenden.
Den Bauantrag einfach im Genehmigungsverfahren (statt dem vereinfachten Verfahren) weiter zu behandeln ist nicht möglich, da hierfür in aller Regel andere/zusätzliche Bauvorlagen notwendig wären (z.B. ein Brandschutznachweis).

Ob die Genehmigungsbehörde eine Amtspflichtverletzung begangen hat, als sie den Fehler im Bauantrag nicht gemerkt hat, mag dahinstehen. Behörden haben ein Verweisungsprivileg in Haftungsfragen und haften nur dann, wenn der Geschädigte keinen anderen haftbar machen kann. Selbst wenn ein Bauherr, aufgrund des erheblichen Mitverschuldens, überhaupt einen Schadensersatzanspruch hätte, so müsste er sich zuerst an seinen Planer wenden, der entgegen seiner vertraglichen Pflichten einen mangelhaften Bauantrag erstellt hat.


Die Frage nach dem Brandschutz verstehe ich nicht. Worauf wollen Sie hinaus ? Jedenfalls beinhalten die Landesbauordnungen Brandschutzvorschriften; aber auch in anderen Gesetzen lassen sich Brandschutzvorschriften finden (Verkaufsstättenverordnung usw.)

: Hallo,

: ich habe folgende Fragen:

: Wer ist bei einem vereinfachten Genehmigungsverfahren für den Brandschutz verantwortlich?
: Der Entwurfsverfasser, der Bauleiter, der Statiker?

: Wenn ein gewerbliches Bauvorhaben als vereinfachtes Genehmigungsverfahren beantragt wurde und dies im Grunde falsch war, weil es sich um ein Restaurant mit mehr als 40 Plätzen handelt, hat das Bauordnungamt dann die Aufgabe den Fehler zu korrigieren und es als normalen Bauantrag zu bearbeiten?

: Wer gibt bei einem normalen Bauantrag den Brandschutz vor? Ich dies Aufgabe der Bauordnung?

: Wäre nett über diese Punkte mehr klarheit zu bekommen.

: Danke.. W. Carstensen

:





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