Re: Bestandsschutz


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 23 August, 2012 um 00:14:56:

Antwort auf: Re: Bestandsschutz von Dirk Baumeister am 22 August, 2012 um 21:57:56:

Stimmt schon, das Kataster ist völlig belanglos. Und es kann durchaus sein, dass der Schuppen im Bestand geschützt ist.

Sollte er allerdings, wie geplant, in ein Wohnaus umgebaut werden, ist der Bestandschutz weg und es droht - je nach Stand der Bauarbeiten - eine Beseitigungsverfügung. Jedenfalls wenn der Schuppen im Außenbereich steht oder aus anderen Gründen eine Baugenehmigung für eine Wohnnutzung ausgeschlossen ist.


: Dass der Schuppen nicht im Kataster steht hat aber auch keine Aussage darüber, ob er nicht doch Bestandschutz genießt. Sollte jemand eine Genehmigung für das Gebäude nachweisen können, besteht der Bestandschutz daraus und unabhängig von der Darstellung im Kataster.


: : 1. Nein
: : 2. Ja - allein schon deshalb, weil Sie einen Schuppen nicht ohne Genehmigung in Wohnraum umbauen dürfen.

:
: : : Gelten für Brandenburg bestimmte Bestandsschutzregelungen?

: : : Seit dreißig Jahren steht auf dem Grundstück ein Schuppen, ist aber nicht im Flurstück eingezeichnet. Hat dieser Bestandsschutz? Besteht Gefahr auf Anordnung des Abrisses, wenn er modernisiert und als Wohnraum genutzt wird?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]