Doppelhaushälfte Kniestock erhöhen (Ohne Zustimmung des Nachbahrn?)


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Abgeschickt von Marko am 23 August, 2012 um 19:25:31

Hallo,

bei uns in der Siedlung wurde eine Doppelhaushälfte modernisiert. Nur eine Häfte. Im Zuge dieser Renoverungsarbeiten wurde das Dach angehoben (Kniestock erhöht). Mich betrifft dieser Umbau nicht, mir geht es nur um die Frage, ob denn ein derartiger Eingriff im Alleringang eines DHH Besitzers durchgeführt werden darf und ob der Besitzer der nicht umgebauten DHH hier Einspruchsrechte besitzt. Immerhin sieht das meiner Ansicht nach Bescheiden aus. Allein der gemeinsame Kamin ist grausam gelöst. Die Häfte erhöht und verkleidet, die andere Hälfte gemauert und unverkleidet. Hätte denn der Nachbahr eine Möglichkeit dies zu verhindern? Immerhin ist das auch ein optischer Mangel, ganz zu schweigen von der halbseitigen Kaminlösung. Bestimmt darf jeder mit seinem Eigentum (fast) alles machen was er will. Aber gerade hier wird ja indirekt auch das Nachbahrgebäude beeinträchtigt (Der Kamin bildet ja "eine" Einheit).
Spielen wir diesen Fall doch mal rechtlich durch. Wie gesagt es ist kein Akuter Fall, nur habe ich das in der Nachbahrschaft gesehen und micht sehr erschrocken über das optische Bild....



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