Re: Baugenehmigung


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Abgeschickt von Bauamt am 23 August, 2012 um 19:47:56:

Antwort auf: Re: Baugenehmigung von Wolfgang Carstensen am 23 August, 2012 um 10:14:41:

Wer von all diesen Beteiligten hat denn die Eingabepläne als Bauvorlageberechtiger unterschrieben ?
Jedenfalls wäre das mein erster Ansprechpartner, wäre ich Bauherr.

Die Fragestellung berührt aber eher zivilrechtliche Regelungen (Verträge) und weniger Baurecht, sodass ich da über meine bisherigen Ausführungen hinaus wenig beitragen kann.


: ok... handelt sich um ein Restaurant in NRW. Das Haus, ca. 100 Jahre alt, war früher eine Kneipe und sollte jetzt umgebaut werden zu einem thailändischen Bistro. Hierfür wurden auch tragende Wände entfernt und mit Stahlträgern abgestützt.

: Die Pläne der Architektin beantragten ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Ich have die Bauleitung gemacht. Der Statiker berechnete die Stützen und Träger und erstellte eine komplette Statik über das Gebäude. Es gab kaum Pläner vorher.

: Das Bauvorhaben wurde umgesetzt und nun, 1 Jahr später, stehen wir vor dem Problem, dass die Stahlträger nicht F30 geschützt sind. Keiner hat darauf hingewiesen.

: Unser Statiker hat von einem Sachverständigen für Brandschutz zusammen mit der hiesigen Feuerwehr eine Alternative erarbeitet. Werden Rauchmelder eingesetzt so würde die geforderte Zeit von 30 Minuten erreicht werden, da ein Brand schon im Schwelbrandstadium gemeldet würde.

: Die Bauordnung lehnt es ab, es würde von en Gesetzen abweichen.

: Nun, nachdem ich mich auch etwas kundig gemacht habe, hätte es gar kein vereinfachtes Verfahren sein dürfen, da mehr als 40 Sitzplätze existieren. Dies jedoch nur als eine Möglichkeit.

: Die Frage ist nun: Wer ist nun der Schuldige. Einer schiebt es auf den Anderen, keiner möchte hier Verantwortung tragen.

: Gruß W. Carstensen





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