Ab wann hat ein genehmigter Bau Bestandsschutz durch eine Baugenehmigung?


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Abgeschickt von Hausbesitzerin am 23 August, 2012 um 20:52:52

Guten Tag.

Wir haben vor 2 Jahren ein Haus gekauft, dessen Baujahr um 1900 geschätzt wird. Wir besitzen einen genehmigten Bauantrag aus dem Jahre 2002, in dem viele Flächen als "Bestand" verzeichnet sind. Nun sind wir von einem Nachbarn darauf hingewiesen worden, dass ein in den Plänen als Bestand geführter Teil des Hauses von früheren Besitzern (also Besitzern vor unseren Verkäufern) ohne Genehmigung erstellt worden sei. Für uns war das so nicht ersichtlich, da wir ja die Baugenehmigung aus 2002 beim Kauf vorliegen hatten, in welcher der Bestand und auch die im Jahre 2002 erstellten neuen Anbauten verzeichnet sind. Die Bauakte auf dem Amt gibt leider auch nichts her, hier findet sich wiederum nur die uns bereits vorliegenden Pläne, keine weiteren Pläne oder Unterlagen zur Zeit vor 2002. Es gibt nur alte Lagepläne, die die Umrisse der Gebäude zeigen. Diese stimmen aber mit dem heutigen Zuschnitt überein.

Ist durch die Baugenehmigung aus dem Jahre 2002, in der alles schon so eingezeichnet ist, wie wir es auch gekauft haben, nun der Bestandsschutz gesichert oder nicht? Ich habe dazu gelesen, dass für den Bestandsschutz zu irgendeiner Zeit der Bau legal gewesen sein muss. Ist diese Legalisierung durch den Bauantrag von 2002 gewährleistet? Oder müssen wir uns mit diesem Problem ans Bauamt wenden?

Über einen Ratschlag und Aufklärung wären wir sehr dankbar!



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