Re: wohnen im Wohncontainer


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Abgeschickt von Friedric.G. am 25 April, 2005 um 23:42:14

Antwort auf: wohnen im Wohncontainer von Matthias T. am 04 Dezember, 2004 um 18:45:54:

: Will auf meinem abgeschlossenem Grundstück(ehem.Betriebsgelände)Wohncontainer z.Dauerwohnen aufstellen.Wer kann mir Tipps geben?Was ist zu beachten?Gibt es "Bauamtfreundliche" Lösungen?Wo finde ich entsprechende Vorschriften?

Die Aufstellung unterliegt der jeweiligen LBO(Landesbauordnung). Im Einzelfall kann eine vorübergehende Nutzung als Wohngebäude genehmigt werden, wenn das Grundstück z.B. in einem Wochenendhaus, Ferienhaus oder sonstigen Freizeitgebiet liegt. In einem reinem Wohngebiet ist nach derzeitiger Rechtslage ein Container nicht zulässig. Selbst bei einer Genehmigung ist nach ca. 10 Jahren eine neue Aufstell-und Gebrauchsgenehmigung erforderlich.



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