Konsequenzen einer unterkellerten Garage an der Grenze


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Justy am 25 August, 2012 um 16:41:47

Hallo,

unser Nachbar hat uns gerade darüber informiert, dass er direkt an der Grundstücksgrenze eine unterkellerte Garage errichten möchte. Prinzipiell haben wir nichts dagegen, aber:

- ich habe gehört, dass es für uns komplizierter wird, auf unserem Grundstück eine Garage ohne Keller zu bauen, da diese dann nicht mehr auf gewachsenem Boden steht, sondern auf seiner verfüllten Baugrube. Wie sicher ich mich ab, dass der Nachbar die Mehrkosten übernimmt?

- wir haben gerade vor 8 Wochen unseren Garten neu gestalten lassen, mit neuem Gartenzaun, neuen Blumenbeeten und neuem Rasen. Davon wird nicht viel über bleiben, wenn der Nachbar loslegt. Hätte er uns nicht schon früher von seinem Vorhaben informieren müssen, damit wir z.B. den zaun gar nicht erst gesetzt hätten. Den habe ich selbst geschmiedet und ich weiss, dass man die Zaunpfosten niemals unbeschädigt ausbauen und wieder einbauen kann. Sowas kann der Nachbar nicht wirklich ersetzen.

- und noch eine Frage zur Bestandsaufnahme. Natürlich mache ich Fotos vom jetzigen Zustand. Wie weist man eigentlich mit Bildern nach, dass diese vor einem bestimmten Datum gemacht wurden. Nach einem Datum geht einfach mit einem ins Bild gehaltenen Zeitung. Aber andersrum wird es schwer.

Vielen Dank für alle Tipps,

Justy



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]