Grunddienstbarkeit


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Abgeschickt von Andreas Ballnus am 26 August, 2012 um 13:26:23

Hallo, das Thema ist folgendes:
Ein Grundstück, auf dem 2 Häuser stehen, wurde durch Erbschaft geteilt, Grundstück A und Grundstück B.
A ist das grössere der beiden, B besteht praktisch nur aus dem kleinen Haus.
Auf A liegt ein im Grundbuch als Grunddienstbarkeit eingetragenes Gartennutzungsrecht,hier C genannt, auf das halbe Grundstück von A, zugunsten von B.
Das Grundstück ist rechteckig, durch die Grunddienstbarkeit in der Lägsachse mittig geteilt, auf jeder Hälfte ein Haus.
A wurde verkauft.
Der neue Besitzervon A will das gesamte Grundstück nutzen, als Materiallager, einen Carport und beansprucht ein Wegerecht zum noch nicht vorhandenen Carport.Um ansonsten zu dem Carport zu gelangen, müsste er einen Anbau auf A abreissen,
Das bereits betonierte Fundament liegt zur Hälfte auf der Fläche, die zur Grunddienstbarkeit gehört. Eine Genehmigung wurde von B verweigert.
Die restliche Fläche von C ist teilweise mit Betonpflastersteinen ausgelegt, B will diese zwecks anlegen eines Beetes trotz Verbot entfernen, wohlwissend, das dadurch verhindert würde, daß A seinen Hubwagen nutzen kann.
Am Kopfende von C ist ein Materiallager von A, der Zugang dazu wird durch eine Sitzecke und einem Blumenbeet versperrt, A müsste das Material durch sein Haus transportieren, was einen erheblichen Umweg bedeuten würde, trotzdem verweigert B den Durchgang und fordert ausserdem die Beseitigung des Baumaterials, hauptsächlich Kies und Sand zur Betonherstellung.


Dies ist nur ein Teil der Problematik, wer diese zufriedenstellend löst, bekommt die Fortsetzung.
Ich wünsche euch viel Spass und bedanke mich für Vorschläge. Wer noch nähere Angaben benötigt, fragt nach.
MfG Andreas



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