Gartennutzungsrecht


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Abgeschickt von Andreas Ballnus am 26 August, 2012 um 13:27:53

Hallo, das Thema ist folgendes:
Ein Grundstück, auf dem 2 Häuser stehen, wurde durch Erbschaft geteilt, Grundstück A und Grundstück B.
A ist das grössere der beiden, B besteht praktisch nur aus dem kleinen Haus.
B hat ein im Grundbuch als Grunddienstbarkeit eingetragenes Gartennutzungsrecht auf das halbe Grundstück von A, hier C genannt.
Das Grundstück ist rechteckig, durch die Grunddienstbarkeit in der Lägsachse mittig geteilt, auf jeder Hälfte ein Haus.
A wurde verkauft.
Der neue Besitzer will das gesamte Grundstück nutzen, als Materiallager, einen Carport und beansprucht ein Wegerecht zum noch nicht vorhandenen Carport.Um ansonsten zu dem Carport zu gelangen, müsste er einen Anbau auf A abreissen, für den allerdings niemals eine Baugenehmigung erteilt wurde.
Das bereits betonierte Fundament liegt zur Hälfte auf der Fläche, die zur Grunddienstbarkeit gehört. Eine Genehmigung von B wurde weder erfragt noch erteilt.
Die restliche Fläche, die als Gartennutzungsfläche gedacht war, ist zu 70% mit Baumaterial belegt.
Eine Sitzecke mit Bank, Tisch und Bepflanzung auf C, wird regelmäßig von A als Durchgang zum transportieren von Beton und anderem Baumaterial benutzt, obwohl andere Zugänge zu A möglich wären, jedoch mit kleinen Umwegen, nämlich durch das Haus, das auf A steht und gerade(seit 2 Jahren)restauriert wird. Dort sind große Tore vorhanden und ein ausreichend breiter Flur.
Der Besitzer von A verbietet ausserdem dem Besitzer von B, und damit dem Nutzniesser des Nutzungsrechts, auf C das vorhandene Betonpflaster zu entfernen zwecks anlegen eines Beetes, weil er sonst ja keinen Hubwagen benutzen könne. Er droht mit Strafanzeige wegen Sachbeschädigung, das Pflaster gehöre ja ihm.
Dies ist nur ein Teil der Problematik, wer diese zufriedenstellend löst, bekommt die Fortsetzung.
Ich wünsche euch viel Spass und bedanke mich für Vorschläge. Wer noch nähere Angaben benötigt, fragt nach.
MfG Andreas



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