Re: Grunddienstbarkeit


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Abgeschickt von Dobi am 27 August, 2012 um 11:57:20:

Antwort auf: Grunddienstbarkeit von Andreas Ballnus am 26 August, 2012 um 13:26:23:

Wie lautet denn der genaue Text des als Grunddienstbarkeit eingetragenen Gartennutzungsrechts im Grundbuch ?

: Hallo, das Thema ist folgendes:
: Ein Grundstück, auf dem 2 Häuser stehen, wurde durch Erbschaft geteilt, Grundstück A und Grundstück B.
: A ist das grössere der beiden, B besteht praktisch nur aus dem kleinen Haus.
: Auf A liegt ein im Grundbuch als Grunddienstbarkeit eingetragenes Gartennutzungsrecht,hier C genannt, auf das halbe Grundstück von A, zugunsten von B.
: Das Grundstück ist rechteckig, durch die Grunddienstbarkeit in der Lägsachse mittig geteilt, auf jeder Hälfte ein Haus.
: A wurde verkauft.
: Der neue Besitzervon A will das gesamte Grundstück nutzen, als Materiallager, einen Carport und beansprucht ein Wegerecht zum noch nicht vorhandenen Carport.Um ansonsten zu dem Carport zu gelangen, müsste er einen Anbau auf A abreissen,
: Das bereits betonierte Fundament liegt zur Hälfte auf der Fläche, die zur Grunddienstbarkeit gehört. Eine Genehmigung wurde von B verweigert.
: Die restliche Fläche von C ist teilweise mit Betonpflastersteinen ausgelegt, B will diese zwecks anlegen eines Beetes trotz Verbot entfernen, wohlwissend, das dadurch verhindert würde, daß A seinen Hubwagen nutzen kann.
: Am Kopfende von C ist ein Materiallager von A, der Zugang dazu wird durch eine Sitzecke und einem Blumenbeet versperrt, A müsste das Material durch sein Haus transportieren, was einen erheblichen Umweg bedeuten würde, trotzdem verweigert B den Durchgang und fordert ausserdem die Beseitigung des Baumaterials, hauptsächlich Kies und Sand zur Betonherstellung.

:
: Dies ist nur ein Teil der Problematik, wer diese zufriedenstellend löst, bekommt die Fortsetzung.
: Ich wünsche euch viel Spass und bedanke mich für Vorschläge. Wer noch nähere Angaben benötigt, fragt nach.
: MfG Andreas





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