Re: Nach welchen Kriterien wird uber Ausnahmen im der BauNVO entschieden??


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Abgeschickt von christoph am 27 August, 2012 um 21:35:29

Antwort auf: Re: Nach welchen Kriterien wird uber Ausnahmen im der BauNVO entschieden?? von Bauamt am 27 August, 2012 um 00:37:16:

Ich komme Ihrem Wunsch entgegen liebes Bauamt und erlautere mal kurz und zwar:
Wie kann denn ein Beamter daruber entscheiden, ob ein Betrieb zu laut ist oder nicht, wenn nicht einmal Lautstarkemessungen dBA stattgefunden haben.
Das Bauordnungsamt hat nichts unternommen, um mir beweisen zu konnen, dass ein Betrieb storend sein wird. Keine Laustarkeemissionen wurden gemessen, keine Geruchsemissionen wurden gemessen, keine Lichtemissionen wurden gemessen, kein Kundenverkehr wurde gemessen, keine Nachbarn wurden befragt und und und.
Das Bauordnungsamt hat keine Grundlage dafur, von vorne rein zu sagen, dass ein Betrieb storend ist, ohne uberhaupt irgendwelche Messungen durchgefuhrt zu haben.
Man kann doch als Behorde nicht alle gleich in einen Topf werfen, vor allem in kleinen Stadten, wo sich fast jeder untereinander kennt, somit auch das BOA.
Das BOA ist in diesem Fall nicht wissend und entscheidet nach Bauchgefuhl und gerade dies ist nicht rechtens.

Sie liebes Bauamt sollten mir mal erlautern, wie Sie daruber entscheiden konnen, ob ein Betrieb storend wird.
Wie sollen Sie das uberhaupt konnen, wenn Sie nicht hier wohnen und die konkreten Umstande nicht kennen?

Ich weiss, dass es viel einfacher fur die Behorden ist, wenn in den Paragraphen "vielleicht" "moglicherweise" "mit Ausnahmen" und "sonstige" steht, denn dann haben Sie ja sehr viele Moglichkeiten um uns Burgern Probleme und Kopfschmerzen zu bereiten.

Fur uns Burger ist es aber um so schwieriger.

Es existiert ein einziger Betrieb in unmittelbarer Nahe, der wesentlich mehr Emissionen verursacht.
Somit besteht uberhaupt keine Gefahr, dass das allgemeine Wohngebiet kippt.



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