Re: Nach welchen Kriterien wird uber Ausnahmen im der BauNVO entschieden??


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Abgeschickt von Bauamt am 27 August, 2012 um 23:55:47:

Antwort auf: Re: Nach welchen Kriterien wird uber Ausnahmen im der BauNVO entschieden?? von christoph am 27 August, 2012 um 21:35:29:

Das Problem hier ist, dass Sie offensichtlich der Auffassung sind, alle Behörden und alle Beamten wollen Sie nur ärgern. Auf dieser Ebene wird man aber zu nichts kommen.

Ihre Argumente führen letztlich auch zu nichts. Sie sind es, der hier mit "Bauchgefühl" an komplexe Sachverhalte herangeht.

Behörden müssen Ihnen gar nichts Beweisen. Der Bauherr ist verantwortlich dafür, die Genehmigungsfähigkeit seines Bauvorhabens nachzuweisen. Im Zweifel hat der Bauherr auf eigene Kosten entsprechende Gutachten (Prognosen) erstellen zu lassen, um sie der Genehmigungsbehörde zur Prüfung vorzulegen (Lärmprognose, Geruchsgutachten, Verkehrsgutachten usw).
Es wäre auch nicht nachvollziehbar, müsste die Behörde (=der Steuerzahler) für diese Kosten aufkommen.

Im Übrigen leuchtet mir immernoch nicht ein, wie ein Nachbar hierzu irgendetwas beitragen soll. Es geht hier um die Genehmigung für einen Gewerbebetrieb. Wie soll ein Nachbar überhaupt wissen können, ob ein Betrieb, den es ja noch nicht gibt, ihn später stören wird ? Da verlagern Sie die Entscheidung ja wieder nur auf ein Bauchgefühl ... des Nachbarn.
Und was passiert, wenn der Ihnen so freundlich gesinnte Nachbarn sein Grundstück vererbt, verkauft oder verpachtet ? Wenn der neue Nachbar sich gestört fühlt, sind Sie dann wohl Bereit Ihren Betrieb aufzugeben und woanders einen neuen Standort zu suchen ?

Auch Ihre Forderung nach Messungen gehen ins Leere. Sie wollen doch wohl nicht behaupten, man müsste einen Gewerbebetrieb erstmal errichten/aufmachen lassen, um später über Messungen die Genehmigungsfähigkeit (nachträglich) festzustellen ? Wenn dann die Grenzwerte überschritten werden, müssen die bösen Beamten Sie dann zur Beseitigung zwingen ?

Ihre ganze Argumentation zielt darauf ab, allen Behörde und Beamten zu unterstellen den Bürgern "Probleme und Kopfschmerzen" bereiten zu wollen.
Wie üblich halten Sie dabei Ihre Einzelinteressen, für die Interessen aller Bürger. Dabei übersehen Sie aber, dass es gerade Aufgabe der Genehmigungsbehörden ist, einen Interessenausgleich zwischen einzelnen Bürgern (Bauherrn, Nachbarn) und der Öffentlichkeit (Stadtentwicklung) herzustellen.

Wenn Sie aber immernoch denken, Beamte/Behörden können solche Dinge nicht entscheiden, dann klären Sie uns doch bitte auf, wer sonst über Baugenehmigungen entscheiden sollte.
Die Bauherrn selber ? Die Nachbarn ? Eine Kirche ? Volksabstimmungen ? Ein Expertengremium ? Irgendwer, solange er Ihnen Ihre Baugenehmgung gibt ?


: Ich komme Ihrem Wunsch entgegen liebes Bauamt und erlautere mal kurz und zwar:
: Wie kann denn ein Beamter daruber entscheiden, ob ein Betrieb zu laut ist oder nicht, wenn nicht einmal Lautstarkemessungen dBA stattgefunden haben.
: Das Bauordnungsamt hat nichts unternommen, um mir beweisen zu konnen, dass ein Betrieb storend sein wird. Keine Laustarkeemissionen wurden gemessen, keine Geruchsemissionen wurden gemessen, keine Lichtemissionen wurden gemessen, kein Kundenverkehr wurde gemessen, keine Nachbarn wurden befragt und und und.
: Das Bauordnungsamt hat keine Grundlage dafur, von vorne rein zu sagen, dass ein Betrieb storend ist, ohne uberhaupt irgendwelche Messungen durchgefuhrt zu haben.
: Man kann doch als Behorde nicht alle gleich in einen Topf werfen, vor allem in kleinen Stadten, wo sich fast jeder untereinander kennt, somit auch das BOA.
: Das BOA ist in diesem Fall nicht wissend und entscheidet nach Bauchgefuhl und gerade dies ist nicht rechtens.

: Sie liebes Bauamt sollten mir mal erlautern, wie Sie daruber entscheiden konnen, ob ein Betrieb storend wird.
: Wie sollen Sie das uberhaupt konnen, wenn Sie nicht hier wohnen und die konkreten Umstande nicht kennen?

: Ich weiss, dass es viel einfacher fur die Behorden ist, wenn in den Paragraphen "vielleicht" "moglicherweise" "mit Ausnahmen" und "sonstige" steht, denn dann haben Sie ja sehr viele Moglichkeiten um uns Burgern Probleme und Kopfschmerzen zu bereiten.

: Fur uns Burger ist es aber um so schwieriger.

: Es existiert ein einziger Betrieb in unmittelbarer Nahe, der wesentlich mehr Emissionen verursacht.
: Somit besteht uberhaupt keine Gefahr, dass das allgemeine Wohngebiet kippt.





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