Re: Absicherung von Hausbau auf


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 29 August, 2012 um 09:30:53

Antwort auf: Absicherung von Hausbau auf von Hagen Dorfl am 29 August, 2012 um 07:44:04:

: Hallo,

: wir haben seit langer Zeit ein großes Grundstück in Familienbesitz, welches mein jüngster Bruder geerbt hat.

: Nun überlegen wir, dieses Grundstück mit einem Wohnhaus für uns zu bebauen und mein Bruder möchte ggf. in ein paar Jahren ein zweites Haus bauen.

: Leider kann man das Grundstück wegen des Zuschnittes nicht teilen.

: Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, dass wir dennoch ein Haus bauen und dieses auch im Falle von Streitigkieten mit meinem Bruder abgesichert ist?

: Danke,

: Hagen Dorfl


Sicher besteht doch die Möglichkeit Wohnungseigentum zu bilden sodann die im Baukörper (Haus) befindlichen Wohnungen in sich abgeschlossen sind und der Brandschutz sowie der Schallschutz etc. eingehalten werden.

Schaffen Sie Wohneigentum, dass sollte möglich sein, sodann dass Grundstück Ihren Vorstellungen entsprechend bebaut werden kann.

Ein Grundstück zwei Häuser.

Derartige Wohnungseigentumsanlagen nennt bzw. bezeichnet man im Wohnungseigentumsrecht als s. g. "Mehrhausanlagen".

Es müssen ja nicht immer mehrere Wohnnungen unter nur einem Dach angeordnet sein. Es spricht sicher nichts dagegen, zwei Wohnungen auf zwei Häuser (sodann das Grundstück so überhaupt bebaut werden darf) aufzuteilen.

Es sind dann jedoch lediglich um die Objekte auch rechtlich won einander zu trennen, entsprechende Vorkehrungen in der Teilungserklärung zu treffen, so z. B. hinsichtlihc der Abrechnung der Heizkosten der beiden Häuser, sodann jeder für seine eigenen Heizkosten aufkommen soll und dies auch möchte. Ist in der Teilungserklärung nichts vorgesehen, werden alle Heizkosten zusammen gerechnet und dann zusammen abgerechnet, was dann mitunter dazu führen kann -sodann die Häuser einen unterschiedlichen Heizbedarf haben, wo ja auch de Lebensgewohnheiten der Bewohner sowie der Standart und die Qualität der Wärmedämmung auch mit hinein spielen-, dass der Eine für den anderen mit bezahlen muss. Dies kann aber wie bereits von uns ausgeführt in der Teilungserklärung geregelt werden.
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Mit freundlichen Grüßen
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Markus Reinartz
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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