Re: Stromversorgung der Garage über Nachbargrundstück


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Abgeschickt von K.Haas am 29 August, 2012 um 09:34:32:

Antwort auf: Stromversorgung der Garage über Nachbargrundstück von Becker Alexander am 28 August, 2012 um 16:28:55:

Die Gewährleistung war 5 Jahre nach Abnahme vorbei. Arglist dürfte schwer zu beweisen sein. Ein Anspruch gegen den Bauträger scheidet aus. Es bleibt nur eine Einigung mit dem Nachbarn oder ein Rückbau.

: Wir besitzen seit 13 Jahren ein Reihenmittelhaus (Rheinland-Pfalz)und bei Bauarbeiten unseres Nachbarn wurde festgestellt, dass ein Erdkabel von unserem Haus zur Garage ( sep. Grundstück) durch das Nachbargrundstück des Reihenhauses und unter der Nachbargarage (eigenes Grundstück) zu unserer Garage durchgeführt wurde.

: Sowohl unser Nachbar als auch wir wußten davon nichts, denn wir haben unsere Häuser erschlossen und Schlüsselfertig gekauft. Niemand ist auf die Idee gekommen den Bauträger über die Leitungsverlegung zu befragen. Leitunsgrechte wurde im Grundbuch nicht eingetragen.
: Der Bauherr ( eine Baugesellschaft) wurde der versteckte Magel bereits gemeldet, sie hat nach ihren Angen das Subunternehmen aufgefordert den Schaden zu beheben oder eine andere Lösung zu finden.. Trotz zweifacher Mahnung hat sich in 5 Monaten nichts getan.

: Was kann ich jetzt unternehmen um nichts falsch zu machen?
: Der Nachbar besteht darauf, dass das Kabel entfernt wird, dann habe ich aber in der Garage keinen Stromanschluß und das elektrische Garagentor kann nicht bedient werden.

: Ich bin der Meinung dass ohne Grundbucheintrag nicht einfach über das Nachbargrundstück ohne Wissen der Beteiligten Erdkabel verlegt werden kann.Es handelt sich ja hier nicht um eine öffentliche Versorgungsleitung. Ganz abgesehen davon läuft das Erdkabel nur 30 cm unter der Erdoberfläche.

: Danke für jede Antwort.

: Becker Alexander





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