Wohnhaus statt Lagerhalle auf die Grenze gebaut


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Abgeschickt von elmar am 30 August, 2012 um 11:41:16

In einem 300-Einwohner-Dorf wurde auf die Grundstücksgrenze ein Wohngebäude errichtet - ca.16,50 m lang und ca.7,30 m hoch. Die 4 Nachbarn waren gebeten worden, ihre Zustimmung zum Bau einer Lagerhalle (ca.6 m hoch)auf die Grundstücksgrenze zu geben, was 3 auch schriftlich erlaubten. Das Gebäude entspricht jedoch nicht dem vorgelegten Bauplan. Auf das Erdgeschoß (3 kleinere Lagerhallen) wurde eine ca. 80 qm große Wohnung gebaut. Das Bauamt stellte den Bau ein. Der Bauherr legt nun den Nachbarn einen neuen Bauplan vor zur nachträglichen Genehmigung. Er verspricht den Nachbarn, dass sie ebenso ein Wohnhaus an die Grundstückgrenze, also an sein Wohnhaus dranbauen dürfen. Wird das vom Bauamt auch erlaubt werden? Oder über welche Behörde sonst?




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