Re: Absicherung von Hausbau auf


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 August, 2012 um 17:56:07

Antwort auf: Re: Absicherung von Hausbau auf von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 29 August, 2012 um 13:15:10:

: Jedes Grundstück lässt sich teilen!


Nee ... stimmt so nicht. Für bebaute Grundstücke ist eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde erforderlich und die ist nur zulässig, wenn durch die Teilung kein baurechtswidriger Zustand entsteht. (§8 BauO NRW)
Teilweise lassen sich die widrigen Umstände durch Sicherungsinstrumente kompensieren bzw. ersetzen.




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