Re: Wohnhaus statt Lagerhalle auf die Grenze gebaut


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Abgeschickt von Bauamt am 31 August, 2012 um 00:36:20:

Antwort auf: Wohnhaus statt Lagerhalle auf die Grenze gebaut von elmar am 30 August, 2012 um 11:41:16:

Die Frage kann hier niemand beantworten, da Sie viel zu wenige Informationen geben und daher die Rechtmäßigkeit der Grenzbebauung nicht beurteilt werden kann.

Insbesondere wäre zu prüfen, ob das Baugebiet durch offene oder geschlossene Bauweise geprägt wird (§ 34 BauGB) oder ein Bebaungsplan eine Bauweise festsetzt (§ 30 BauGB).

Falls Sie ein betroffener Nachbar sind, wäre jedenfalls davon abzuraten ohne ausführliche Rechtsberatung hier eine Nachbarunterschrift zu leisten.
Was sagt denn das zuständige Bauamt zu ihrer Frage ?

: In einem 300-Einwohner-Dorf wurde auf die Grundstücksgrenze ein Wohngebäude errichtet - ca.16,50 m lang und ca.7,30 m hoch. Die 4 Nachbarn waren gebeten worden, ihre Zustimmung zum Bau einer Lagerhalle (ca.6 m hoch)auf die Grundstücksgrenze zu geben, was 3 auch schriftlich erlaubten. Das Gebäude entspricht jedoch nicht dem vorgelegten Bauplan. Auf das Erdgeschoß (3 kleinere Lagerhallen) wurde eine ca. 80 qm große Wohnung gebaut. Das Bauamt stellte den Bau ein. Der Bauherr legt nun den Nachbarn einen neuen Bauplan vor zur nachträglichen Genehmigung. Er verspricht den Nachbarn, dass sie ebenso ein Wohnhaus an die Grundstückgrenze, also an sein Wohnhaus dranbauen dürfen. Wird das vom Bauamt auch erlaubt werden? Oder über welche Behörde sonst?





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