Re: Wohngebiet


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Abgeschickt von Steffen am 22 Maerz, 2005 um 12:38:17:

Antwort auf: Re: Wohngebieteinordnung! von Ralf Grönewäller am 22 Maerz, 2005 um 10:37:54:

Beim Bauamt kann man auch anrufen und wenn man etwas Glück hat kriegt man auch eine ausführliche kostenlose Auskunft. Oft stellen die Gemeinden keine Bebauungspläne auf, um sich nicht schadensersatzpflichtig zu machen, was Herabstufungen etc. betrifft. So liegt man meist im unbeplanten Innenbereich. Lesenswert ist auch das BauGB § 34 und die Baunutzungsverordnung, wenn man sich fragt, was erlaubt ist.



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