Re: Fluchtweg


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Anton brennt am 26 April, 2005 um 12:34:30:

Antwort auf: Fluchtweg von Andreas Meißner am 25 April, 2005 um 16:48:49:

kann man die tür nicht so verschließen, dass sie von innen zu öffnen ist und von außen keiner reinkommt?


: Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit einem einzigen Hauptausgang. Dieser wird Abends immer verschlossen. Nun ist dieses allerdings in der Hausordnung der Vermieter Gesellschaft schriftlich festgehalten. Nun ist mir aber bekannt das, da die Haustür der einzige Fluchtweg nach aussen ist, dieser in einem Mehrfamilienhaus nicht verschlossen sein darf. Wo kann ich dies Nachlesen um meinem Vermieter daruf hinzuweisen, um eventuell andere Verschlussmöglichkeiten in Betracht zu ziehen wie die Tür auch ohne Schlüssel verschlossen werden kann.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]