Re: Vollgeschosse


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Abgeschickt von Bauassessor am 03 September, 2012 um 11:02:13:

Antwort auf: Vollgeschosse von xaver am 01 September, 2012 um 14:58:23:

Hallo,

von wann ist der Bebauungsplan und um welches Bundesland handelt es sich.

Zum einen kennt die aktuelle Baunutzungsverordnung, die für den B-Plan gilt, kein "Dachgeschoss", insofern sind die textlichen Festsetzungen ungenau. Zum anderen wird der Begriff "Vollgeschoss" in den Bauordnungen der Bundesländer definiert.


: Ich bitte um Antwort bei einem Verständnisproblem:
: gebaut wurde auf einem Platz mit der Kennzeichnung I+D in der Nutzungsschablone. Das EG ist ein Vollgeschoss, auch das Dachgeschoss ist ein Vollgeschoss geworden.

: Im Bebauungsplan steht I+D, es gibt auch Plätze mit II+D. In der dazugehörigen Legende zum Plan steht bei I+D: max 1 Vollgeschoss und Dachgeschoss und bei II+D max 2 Vollgeschosse und Dachgeschoss.

: In der dazugehörigen textlichen Festsetzung zum Bebauungsplan steht folgendes: ... die in der Planzeichnung eingetragene Zahl der Vollgeschosse I+D bzw. II+D gilt als Höchstgrenze. Das Dachgeschoss kann ausgebaut werden und darf auch ein Vollgeschoss sein.

: Darf das Dachgeschoss nun bei I+D ein Vollgeschoss sein oder wurde bei oben beschriebenen Vorhaben überbaut?





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