Abgeschickt von Sepp am 08 September, 2012 um 19:19:28:
Antwort auf: Rohbauabrechnung von petetherepeat am 05 September, 2012 um 21:11:01:
>wann muss eigentlich ein Rohbauer eine >Abschlussrechnung nach Abnahme stellen ? Gibt es >da eventuell Unterschiede zwischen BGB und VOB ?
Nein, hier gibt es keine Sonderregelung in der VOB, so dass die Regelungen des BGB gelten: Der Zahlungsanspruch verjährt in drei Jahren.