Re: Rohbauabrechnung


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Abgeschickt von Sepp am 08 September, 2012 um 19:19:28:

Antwort auf: Rohbauabrechnung von petetherepeat am 05 September, 2012 um 21:11:01:

>wann muss eigentlich ein Rohbauer eine >Abschlussrechnung nach Abnahme stellen ? Gibt es >da eventuell Unterschiede zwischen BGB und VOB ?

Nein, hier gibt es keine Sonderregelung in der VOB, so dass die Regelungen des BGB gelten: Der Zahlungsanspruch verjährt in drei Jahren.




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