Re: Toleranz nach Baugenehmigung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 11 September, 2012 um 21:35:57

Antwort auf: Toleranz nach Baugenehmigung von Tim am 11 September, 2012 um 21:19:55:

Nein, das öffentliche Baurecht kennt keine Toleranzen ... ein Gebäude an anderer Stelle auf dem Grundstück ist ein anderes Gebäude als das was genehmigt wurde. Ohne den "Nachtrag", also die Korrektur der Antragsunterlagen und deren Genehmigung errichten Sie ein nicht genehmigtes Gebäude, also einen Schwarzbau.

: Hallo,

: ich habe nach einer erteilten Baugenehmigung festgestellt, dass ich die Position von Haus+Garage im Plan um 3,5cm verschieben muss (wegen Dachvorstand der Garage). Die Abstandsflächen zu den Nachbarn sind auch nach dem "Verschieben" ausreichend.

: Das Bauamt ist der Meinung, dass ich einen geänderten Lageplan als Änderung vom Bauvorhaben einreichen muss.

: Nach Baufertigstellung wird doch eine finale Schlussvermessung vom Vermesser durchgeführt. Gibt es im Baugesetz nicht zulässige Toleranzen, so dass ich auf eine Änderung verzichten kann und die finale Position durch die Schlusseinmessung fixiert ist (sofern die Grenzen Baufenster/Abstandsflächen eingehalten werden)?

: Tim





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