Re: Toleranz nach Baugenehmigung


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Abgeschickt von Bauamt am 11 September, 2012 um 23:45:18:

Antwort auf: Toleranz nach Baugenehmigung von Tim am 11 September, 2012 um 21:19:55:

Sie haben übrigens auch einen Logikfehler in Ihrer Argumentation.

Sie argumentieren, dass eine Lageänderung des Gebäudes keine neue Baugenehmgiung bräuchte, wenn weiterhin Abstandsflächen, Baufenster (usw.) eingehalten sind.

Sie verkennen hier den Zweck von Baugenehmigngen. Immerhin geht es hier im
Wesentlichen darum, ein Bauvorhaben durch eine Behörde auf die Einhaltung von (bestimmten) baurechtlichen Vorschriften prüfen zu lassen.
Da können Sie nicht einfach als Bauherr selbst die Prüfung vornehmen, sich sozusagen selbst versichern "das alles passt" und dann auf die behördliche Prüfung verzichten. Damit wäre dann der Sinn und Zweck der Baugenehmigungsverfahren ausgehebelt.


: Hallo,

: ich habe nach einer erteilten Baugenehmigung festgestellt, dass ich die Position von Haus+Garage im Plan um 3,5cm verschieben muss (wegen Dachvorstand der Garage). Die Abstandsflächen zu den Nachbarn sind auch nach dem "Verschieben" ausreichend.

: Das Bauamt ist der Meinung, dass ich einen geänderten Lageplan als Änderung vom Bauvorhaben einreichen muss.

: Nach Baufertigstellung wird doch eine finale Schlussvermessung vom Vermesser durchgeführt. Gibt es im Baugesetz nicht zulässige Toleranzen, so dass ich auf eine Änderung verzichten kann und die finale Position durch die Schlusseinmessung fixiert ist (sofern die Grenzen Baufenster/Abstandsflächen eingehalten werden)?

: Tim





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