Brennholzlager, genehmigungspflichtig?


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Abgeschickt von Markus am 17 September, 2012 um 09:42:23

Hallo zusammen,

ich habe Fragen zur Errichtung eines Abstellraumes (für Gartengeräte) und eines angrenzen Brennholzlagers.

Infos vorab:

1. Für unser Gebiet besteht kein Bebauungsplan.
2. ich wohne in NRW
3. Bei dem zuständigen Bauamt habe ich bereits vorgesprochen, dazu weiter unten mehr.

Von einem Kollegen habe ich einen Carpott-Bausatz geschenkt bekommen (er benötigt ihn nicht mehr, da er eine feste Garage errichtet hat). Diesen Bausatz möchte ich nun "umfunktionieren" in einen Abstellraum und ein Brennholzlager. Der Abstellraum soll komplett geschlossen werden (Zugang durch Tür, das Brennholzlager soll zur Nordseite hin geöffnet bleiben.

Fragen:

1. Darf ich so eine Kombination errichten? ( Bei Nachfrage beim Baumamt 2 Antworten = 1x ja und 1 x nein!)
2. Müssen Grenzabstände eingehalten werden?
3. Darf ich Brennholz auf meinem Grundstück lagern? (Die Dame beim Bauamt hat mich bei meinem Termin bei der Bauberatung anhand eines Luftbildes darauf hingewiesen, dass meine Holzscheite (1m) an der jetzigen Stelle nicht stehen dürfen!?)

Meine weiteren Überlegungen gehen dahin, den Carport "einzukürzen" (hat derzeit folgende Abmessungen: 304x510x230 = 35,66m³), da, nach meinem Wissen und wie ich die LBOA verstehe, in NRW ja max. 30m³ umbauter Raum genehmigungsfrei errichtet werden dürfen.

Fragen:

1. Wenn ich den Carport soweit "einkürze" auf 304x465x210, so dass ich unter 30m³ bleibe, benötige ich dann noch eine Genehmigung?
2. Muss ich Grenzabstände einhalten?

Aufgrund der unterschiedlichen Aussagen bei der Verwaltung versuche ich nun hier mein Glück und hoffe auf Anregungen und Hinweise.



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