Re: Keller als Wohnung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 17 September, 2012 um 17:28:52

Antwort auf: Keller als Wohnung von Klaus-Peter Alog am 17 September, 2012 um 15:42:32:

Nutzungsänderung beantragen ...

Die Räume müssten die Voraussetzung an Aufenthaltsräume erfüllen (in NRW §48 BauO NRW) und zwei voneinander unabhängige Fluchtwege nachweisen. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllbar sind, ist die Genehmigungsfähigkeit ausgeschlossen.

: Hallo,zu meiner Eigentumswohnung(60qm) gehört ein großer Keller mit 120 qm Grundfläche die vom Voreigentümer als Wohnung ausgebaut wurde und zu meiner Wohnung gehört aber in der amtlichen Bauzeichnung, sind diese, als Hobby und Kellerräume eingetragen.Bei der letzten Eigentümer Versammlung(im Haus wohnen 3 Eigentümer mit je 1 Wohnung) lies ich verlauten das ich die Räume ganz gerne wieder als Wohnraum nutzen möchte wobei ich von den 2 anderen Eigentümer hingewiesen wurde das dieses nicht möglich sei da diese als Hobby und Kellerräume vom Amt her deklariert sind und ich dem entsprechend auch nur die Grundsteuer für die 60qm Wohnung bezahle. Wie kann ich das Regeln diese 120qm zusätzlich als Wohnung nutzen darf?
: wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.
: Mit freundlichen Grüßen
: K.P. Alog




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