Re: Feuchte Aussenwand des angebauten Nachbarhauses


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Abgeschickt von eumel51 am 21 September, 2012 um 17:35:03

Antwort auf: Re: Feuchte Aussenwand des angebauten Nachbarhauses von Dirk Baumeister am 11 August, 2012 um 08:30:22:

: : Wer haftet für den Schaden ?

:
: ... der Verursacher!
: Ob die Ursache von Ihnen richtig vermutet wird oder von dem Nachbarn müsste zunächst festgestellt werden oder wird im Rahmen der Klage festgestellt. Bei einer Klage würde aber wohl noch geprüft werden, ob die Geltendmachung des Schadensersatzes überhaupt noch durchgesetzt werden kann oder nicht schon eine Verwirkung oder Verjährung eingetreten ist.

Welche Fristen gibt es für Verwirkung oder Verjährung? Das Nachbarhaus wurde ca. 4 Jahre nach unserem Haus angebaut und war bis vor 3 jahren vermietet. Die Wasserschäden bestanden schon kurz nach Fertigstellung des angebauten Hauses.



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