Re: Ferienhaus als dauerhafter Wohnsitz - Folgen für den Mieter


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Abgeschickt von Bauamt am 24 September, 2012 um 00:38:04:

Antwort auf: Ferienhaus als dauerhafter Wohnsitz - Folgen für den Mieter von Micha am 23 September, 2012 um 22:22:41:

Sie müssen Strafrecht von Verwaltungsrecht (Baurecht) trennen:

Baurechtlich wäre worst-case, dass die zuständige Behörde eine Nutzungsuntersagung mit kurzer Frist erlässt. Adressat wäre entweder Eigentümer / vermieter und/oder der Mieter, also beide.
In jedem Falle müssten sie kurzfristig ausziehen. Mietrechtliche Kündigungsfristen gelten in diesem Fall nicht !
Je nach Sachlage (Mietvertrag für dauerhafte Wohnnutzung oder für Ferienwohnung?) können Sie nachträglich prüfen, ob Sie vom Vermieter Schadensersatz verlangen können (Umzugskosten usw.). Natürlich nur, wenn Sie den Mietmangel nicht vorher bereits kannten und bewust das Risiko eingegangen sind.

Strafrechtlich könnten Sie (und auch der Vermieter) sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht haben. Das hängt wieder davon ab, ob die Behörde Ihnen nachweisen kann, dass Sie den baurechtlichen Mangel kannten bzw. erkennen konnten, was wohl nur in Ausnahmefällen gelingen dürfte.

Übrigens reicht es nicht, lediglich auf die melderechtliche Anmeldung zu verzichten. Auch ohne Anmeldung, kann man selbstversrändlich dauerhaft dort wohnen und somit gegen die baurechtlichen Vorschriften verstoßen. Da genügt letztlich schon ein Anruf eines Nachbarn beim Bauamt ...


: Ferienhaus als dauerhafter Wohnsitz - Folgen für den Mieter

: Hallo zusammen,

: uns wurde ein Ferienhaus als dauerhafter Wohnsitz zur Miete angeboten. Laut Aussage des Vermieters können wir dort nicht unseren Erstwohnsitz anmelden. Nach meinen Recherchen ist das wohl eine sogenannte Umnutzung.

: Welche Folge kann das nun für uns als Mieter haben? Ich habe von Strafen bis 50.000€ gelesen. Treffen diese dann den Mieter oder den Vermieter/Eigentümer.

: Vielen Dank für die hoffentlichen Antworten.

: VG

: Micha





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