Re: Bestandsschutz Aussenwerbung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Kein Bestandsschutz am 26 September, 2012 um 14:17:51:

Antwort auf: Bestandsschutz Aussenwerbung von Martin Orth am 26 September, 2012 um 10:05:16:

Sobald das alte Schild weg ist, besteht kein Bestandsschutz mehr. Neues Schild ist genehmigungspflichtig, außer es ist aufgrund örtlichen Vorschriften genehmigungsfrei - bitte bei Kommune klären.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]