Verzug durch Baustopp, Schlechtwetter und unvorhergesehen Erdarbeiten


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Abgeschickt von Beatrice Grummer am 28 September, 2012 um 09:59:28

Guten Tag,
unser Bauträger hat uns folgendes zur Wohnungsübergabe mitgeteilt: "Lt. dem geschlossenen Notarvertrag ist der späteste Übergabetermin der 01.10.2012 zuzüglich witterungsbedingter Ausfalltage, Ausfalltage durch die gem. geol. Gutachten erforderlichen unvorhersehbaren zusätzlichen Erdarbeiten (Gesamt 62 Tage) sowie zusätzlich benötigter Ausfalltage für statische Änderungen."
Also jetzt 15.11. statt 01.10.

Müssen wir das so hinnehmen??? Hintergrund ist folgender: Objekt gekauft im Juli 2011, Baubeginn sollte im August/September erfolgen (mündliche Zusage). Tatsächlicher Baubeginn war aber im Januar 2012, da der Nachbar geklagt hatte... Bodenaushub war Mitte Januar, dann kam Ende Januar bis Mitte Februar schlechtes Wetter (laut Wetterdienst aber nur 18 Tage, davon aber nur 7 Tage mit stärkerer Baubeeinträchtigung (Kategorie B und C) ) und die Baugrube war durchgematscht. Damit sie weitermachen können haben sie mit Kies aufgeschüttet (und was sonst noch so gemacht werden musste) also die

Meiner Meinung nach ist die Klage durch den Nachbarn von uns nicht zu vertreten, hätten sie im Spätsommer angefangen, wäre der ganze Schlamassel mit dem schlechten Wetter und der vermatschten Baugrube auch nicht entstanden.

Wenn doch: sind die "unvorhersehbaren zusätzlichen Erdarbeiten" durch uns zu vetreten?

Vielen Dank!




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