Re: Darf mein Fenster einfach zugemauert werden?


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Abgeschickt von Bauamt am 28 September, 2012 um 13:23:09:

Antwort auf: Re: Darf mein Fenster einfach zugemauert werden? von lalu am 28 September, 2012 um 13:11:54:

Ein Rechtsanwalt oder ein Miterverein, falls Sie dort Mitglied sind.

Um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen:
Fenster dürfen nicht "einfach so" zugemauert werden. Aber Sie wissen ja offensichtlicht nicht, warum das Fenster zugemauert wird bzw. zugemauert werden darf.
Es gibt durchaus Sachlagen, in denen ein Grundstückseigentümer hinnehmen muss, dass seine Fenster zugemauert werden. Eine Detailprüfung würde allerdings weitaus mehr Angaben zur baurechtlichen Situation erfordern.

Wie aber bereits mein Vorposter richtig festgestellt hat, sind Sie nur Mieter und nicht Eigentümer. Damit ist alleiniger Ansprechpartner für Sie Ihr Vermieter, da Sie die baurechtliche Situation letztlich nichts angeht.
Es kann durchaus sein, dass aufgrund der zugemauerten Fenster eine Mietminderung in Frage kommt.

: wer berät den einen fachlich bei solchen Angelegenheiten?





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