Re: Verzug durch Baustopp, Schlechtwetter und unvorhergesehen Erdarbeiten


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 29 September, 2012 um 10:28:07

Antwort auf: Verzug durch Baustopp, Schlechtwetter und unvorhergesehen Erdarbeiten von Beatrice Grummer am 28 September, 2012 um 09:59:28:

: Guten Tag,
: unser Bauträger hat uns folgendes zur Wohnungsübergabe mitgeteilt: "Lt. dem geschlossenen Notarvertrag ist der späteste Übergabetermin der 01.10.2012 zuzüglich witterungsbedingter Ausfalltage, Ausfalltage durch die gem. geol. Gutachten erforderlichen unvorhersehbaren zusätzlichen Erdarbeiten (Gesamt 62 Tage) sowie zusätzlich benötigter Ausfalltage für statische Änderungen."
: Also jetzt 15.11. statt 01.10.

: Müssen wir das so hinnehmen??? Hintergrund ist folgender: Objekt gekauft im Juli 2011, Baubeginn sollte im August/September erfolgen (mündliche Zusage). Tatsächlicher Baubeginn war aber im Januar 2012, da der Nachbar geklagt hatte... Bodenaushub war Mitte Januar, dann kam Ende Januar bis Mitte Februar schlechtes Wetter (laut Wetterdienst aber nur 18 Tage, davon aber nur 7 Tage mit stärkerer Baubeeinträchtigung (Kategorie B und C) ) und die Baugrube war durchgematscht. Damit sie weitermachen können haben sie mit Kies aufgeschüttet (und was sonst noch so gemacht werden musste) also die

: Meiner Meinung nach ist die Klage durch den Nachbarn von uns nicht zu vertreten, hätten sie im Spätsommer angefangen, wäre der ganze Schlamassel mit dem schlechten Wetter und der vermatschten Baugrube auch nicht entstanden.

: Wenn doch: sind die "unvorhersehbaren zusätzlichen Erdarbeiten" durch uns zu vetreten?

: Vielen Dank!


Werter Forumsteilnehmer,

was haben Sie denn für einen Vertrag, einen VOB Vertrag oder einen BGB Vertrag?

Haben Sie nur die Bauleistung eingekauft und auf Ihrem eigenen Grundstück gebaut oder haben Sie Haus und Grundstück komplett vom Bauträger gekauft?

Normalerweise verlängern schlechtwettertage nicht automatisch die Bauzeit und wenn dann nur die Schlechtwettertage die über das normale Maß hinaus gehen. Schlechtwettertage mit denen normalerweise -Jahreszeitbedingt- zu rechnen ist, sind in den Terminplan einzuarbeiten und zu berücksichtigen.

Es zählt das 10 Jahres Mittel.

Für die zustäzlichen Arbeiten kommt es darauf an, ob es dem Bauträger schon bereits vorher bekannt war (hier zählt, ob es dem Bauträger zu wissen unterstellt werden kann, nicht ob er es tatsächlich wusste), was zu machen ist oder aber auch nicht.

Wenn Sie die statische Berechnugn und das geohydrologische Gutachten erst später vorgelegt haben, weil es vorher noch nicht vorlag, dann kann wohl kaum der Bauträger etwas dafür, wenn es laut der neu vorgelegten Unterlagen plötzlich zusätzliche Arbeiten gibt.
-
-
Mit freundlichen Grüßen
-
-
-
Markus Reinartz
___________________________________
-
-
PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
-




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]