Bauverzug, Bauzeitverlängerung als ausführendes Unternehmen


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Abgeschickt von Versorger am 01 Oktober, 2012 um 21:31:41

Hallo Gemeinde,
zum Thema "Bauzeitverlängerung" findet sich ja einiges in der Literatur und im Netz, nur das mir derzeit vorliegende Problem finde ich leider nirgends passend formuliert. Folgendes als Annahme:
Eine Firma F hat einen Auftrag für Lüftungsmontagen und bedient sich hierzu eines Subunternehmers S. Dieser Subunternehmer hat einen Vertrag, in welchem steht, dass die Bauzeit 6 Monate beträgt (Januar - Juni). Als Zahlenbeispiel sagen wir mal, der Leistungsumfang beträgt die Montage von 6.000m2 Kanal. S konnte kalkulieren (von F so vorgegeben), dass ein kontinuierliches, gleichmäßiges Arbeiten notwenig ist. Das bedeutet (wieder als Zahlenbeispiel, pro Monat 1.000m2, was 5 Arbeitskräften pro Monat entspricht). Aufgrund nicht vom S zu vertretender Umstände stellt sich aber heraus, dass diese vorgenannte Montage so nicht möglich ist. In Januar konnten baubedingt nur 200m2 montiert werden (wären also 1 AK, geht aber nur zu zweit). In Februar 400m2 (2 AK) in März 100m2 (2 AK) in April 2.000m2 (10 AK), in Mai 500m2 (3 AK) in Juni 1.000m2 (5 AK), in Juli 800m2 (4 AK) in August 500m2 (3 AK), in September 200m2 (2 AK) in Oktober 300m2 (3 AK).
So jetzt hat S hier gleich 3 Probleme.
1. Muss er die gleichen m2, die er für 6 Monate kalkuliert hat in 10 Monaten verbauen (kein kontinuierliches, wirtschaftliches Arbeiten).
2. Kann er nicht nach Belieben Personal mal auf- mal abstocken und erfährt ja auch nicht VORHER, was zu verbauen sein wird, sondern erst währenddessen.
3. Kann er andere Baustellen nicht bedienen, weil er ja für F noch nicht fertig ist.

Was für einen zusätzlichen Vergütungsanspruch hat der S dem F gegenüber? Kann (und muss) das noch mit Berechnungen der VOB/B, der Urkalkulation usw. nachgewiesen werden, oder bewegt man sich hier schon im Schadenersatzrecht nach BGB? Und wie kann und muss der Schaden nachgewiesen werden? Was ist der tatsächlich entstandene Schaden?



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