Re: Fenstertausch im Altbau und EnEV 2009


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 Oktober, 2012 um 22:24:55

Antwort auf: Fenstertausch im Altbau und EnEV 2009 von Michi am 05 Oktober, 2012 um 21:13:48:

Geld wieder holen? ... über die "rechtliche Schiene"? Was soll das denn sein? Und von wem denn wiederholen?

Die EnEV fordert einen kompletten Austausch von Bauteilen, wenn mehr als 10% des Bauteils erneuert werden (§9 Abs. 3 EnEV 2009)

Allerdings gibt es auch eine Befreiungsmöglichkeit über §25, nach dem z. B. bei Unwirtschaftlichkeit der Maßnahmen, also fehlender Amortisation, von der zuständigen Behörde eine Befreiung zu erteilen ist.

Ob diese Möglichkeit auf die Fenster anwendbar ist, kann nur am Einzelfall ermittelt werden.


: Hallo,
: es geht um eine Altbausanierung, bei der unter anderem auch 5 von 14 Fenstern erneuert wurden.
: Nun gibt es Ärger wegen der 9 alten Fenster, die angeblich auch getauscht werden müssen.
: Sind nach der EnEV 2009 wirklich alle Fenster zu tauschen, wenn man von insgesamt 14 nur 5 erneuern will ? Leider ist schon vieles fertig und mit den 9 Fenstern entstehen wieder Wartezeit und Zusatzarbeiten.
: Ich habe mich bis heute ruhig verhalten, doch nun reicht es mir, da ich mir immer mehr Sorgen ums Geld mache. Habe ich eine Möglichkeit mir das Geld über die rechtliche Schiene wieder zu holen, oder ist das in keinster Weise möglich?
: Wie ist die Rechtslage?

: Vielen Dank schoneinmal im Vorraus
: Mfg Michi





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