Re: Fenstertausch im Altbau und EnEV 2009


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 05 Oktober, 2012 um 23:12:06:

Antwort auf: Fenstertausch im Altbau und EnEV 2009 von Michi am 05 Oktober, 2012 um 21:13:48:

hall Michi,
nach der EnEV sind Sie nicht verpflichtet, alle "alten Fenster" zu tauschen. Sie sind nur verpflichtet, dass die in Anlage 3 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen neu einzubauenden Außenbauteile (Fenster) nicht überschritten werden.
.....Die Regelung ist nicht anzuwenden auf Änderungen von Außenbauteilen, wenn die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 vom Hundert der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes betreffen.....
Im Klartext: Sie haben insgesamt 14 Fenster a' 1,0 qm. Wollen Sie ein Fenster erneuern, ändern Sie 7,14% der gesamten jeweiligen Bauteilfläche Fenster. Sie haben die in Anlage 3 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten garnicht einzuhalten! Bei zwei Fenstern liegen Sie bei 14,28%- also Wärmedurchgangskoeffizienten einhalten!
Wenn Sie also nur 5 Fenster erneuern, Wärmedurchgangskoeffizienten einhalten!
Sie müssen nicht alle Fenster erneuern....
Kein Stress.



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