Re: Schimmel und Arglistige Täuchung


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Abgeschickt von anton am 26 April, 2005 um 17:43:21

Antwort auf: Re: Schimmel und Arglistige Täuchung von Simon am 25 April, 2005 um 14:14:21:

: Hallo,
: ich finde, dass ist fast wie beim Unfallwagen das ganze, wenn Sie einen solchen plastischen Vergleich wollen.
: Offenbarungspflichtig wäre der Verkäufer aber beispielsweise nicht, wenn der Schimmel offen sichtbar gewesen wäre oder dieser dauerhaft beseitigt wurde. Ob hier ein solcher oder ähnlicher Umstand vorliegt, dass der Verkäufer hinsichtlich des Schimmels nicht offenbarungspflichtig war, läßt sich nicht per Ferndiagnose abklären. Ich habe mich mal vor Gericht um einen feuchten Keller ín einer Gewerbeeinheit gestritten, aber konnte nicht nachweisen, dass der Verkäufer wirklich arglistig gehandelt hatte. Andererseits gibt es kaum Häuser dieses Baujahrs ohne Probleme durch schlechte Isolierung oder falsche Lüftung durch Mieter. Es wäre sicherlich wichtig, die Ursache des Schimmels zu kennen.

Antwort:

ursache ist die schlechte dämmung und falsche lüftung. der schimmel ist mit styroportapete übergeklebt worden. kam dann aber immer wieder.

nun meine frage: ist es arglistige täuschung und somit der kaufvertrag rückabzuwickeln?

vielen dank

anton





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