Re: private Baulast


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Abgeschickt von lucky0867 am 06 Oktober, 2012 um 20:21:20

Antwort auf: Re: private Baulast von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 06 Oktober, 2012 um 19:53:15:

Danke für die schnelle Antwort..

klar waren wir unwissend von dieser privaten Baulast, aber wenn wir es auch gewusst hätten...??
Was mich nur stuzig macht: geänderte Abstandsflächenrecht NRW:

Zivilrechtliche Einigung unter Nachbarn

In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 b) muss die nachbarliche Einigung über die Frage, ob an der gemeinsamen Grundstücksgrenze entweder mit oder ohne Gebäudeabstand gebaut werden darf, nun nicht mehr im Baulastenverzeichnis eingetragen werden, sondern kann unbürokratisch durch zivilrechtliche Einigung unter den Nachbarn erfolgen.

Der Verzicht auf eine öffentlich-rechtliche Sicherung vereinfacht die Handhabung dieser Bestimmung erheblich und vermeidet die mit einer Baulasteintragung verbundenen Kosten. Diese Regelung schließt Anbau-Baulasten im Übrigen nicht grundsätzlich aus, sondern überlässt es den Bauherren, welche Form der Sicherung gewählt wird.


Gruß



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