Re: private Baulast


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Abgeschickt von lucky0867 am 06 Oktober, 2012 um 20:37:15

Antwort auf: Re: private Baulast von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 06 Oktober, 2012 um 19:53:15:

Ach ja...es gibt ein Schreiben, bzgl. Baulasterklärung ohne seitlichen Abstand. Dieses gilt auch für den Rechtsnachfolger. Aber wie gesagt, Das Schreiben ist weder bei der Behörde hinterlegt worden noch existieren irgendwelche Einträge. Mir wurde dieses Schreiben nie offiziell vorgelegt auch nicht bei dem notariellen Vertrag, dort steht klar baulastenfrei...




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