Re: Nutzungsänderung Barrierefrei / Behindertentauglich


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 Oktober, 2012 um 16:46:07

Antwort auf: Nutzungsänderung Barrierefrei / Behindertentauglich von Heidjer am 07 Oktober, 2012 um 14:39:57:

: Kennt sich einer aus ?

Na klar ... ihr Planer/Entwurfsverfasser/Architekt und das zuständige Bauamt.

Wer hat denn die Aussage gemacht? Die Umnutzung garantiert normalerweise auch niemand sondern sie wird beantragt und genehmigt oder eben nicht genehmigt, weil ihr Vorschriften entgegen stehen.

: Muss jede neue Nutzung nun barrierefrei sein, um vom Bauordnungsamt genehmigt zu werden ?
Barrierefreiheit ist für bestimmte Nutzungen vorgeschrieben (siehe z. B. §55 BauO NRW).

Zunächst wäre zu prüfen, ob es sich überhaupt um eine Umnutzung handelt und die Anforderungen an die Barrierefreiheit anzuwenden sind. Wenn ja, kann gegebenfalls auch von den Anforderungen abgewichen werden (siehe z. B. §55 Abs. 6 BauO NRW).


: Hallo @all,

: was bedeutet ".....sehen wir keine Möglichkeit die Umnutzung der Büroetage in ein ..... zu garantieren, da diese nicht über einen barrierefreien Zugang verfügt und ein solcher aufgrund der engen Platzverhältnisse vor Ort auch nicht nachrüstbar ist."
: Muss jede neue Nutzung nun barrierefrei sein, um vom Bauordnungsamt genehmigt zu werden ? Ist das in NRW so und in unserm benachbarten Niedersachsen auch ?
: Kennt sich einer aus ?
: Vielen Dank!





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