Re: Bauvertragstext


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Christian Peters am 08 Oktober, 2012 um 18:00:15:

Antwort auf: Re: Bauvertragstext von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 08 Oktober, 2012 um 09:23:38:

Wenn der Vertragstext so lautet, kann der Rechnungsbetrag "gegen unendlich" gehen oder gibt es eine gesetzliche Obergrenze - beispielsweise 50% über Angebot etc.?
: : Wie verbindlich sind Preise in einem "Komplettpreisangebot" einzuhalten, wenn in einem Angebotstext bei jedem Gewerk steht: "Ausführung als Stundenlohnarbeiten. Diese können nicht genau kalkuliert werden, sie werden deshalb nach angefallenem Aufwand berechnet. Sie erhalten hierüber Tagesberichte. Die nachfolgend genannten Mengen sind aus der Erfahrung geschätzte Werte." Wann muss der Bauherr informiert werden, wenn die Kosten über den geschätzten Angebotspreis hinauslaufen?

:
: Ein Komplettpreisangebot war es ja wohl offensichtlich nicht, wenn Stundenlohnarbeiten je nach angefallenem Aufwand abgerechnet werden sollten. Woraus wollen Sie denn hinaus?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]